Unterstützt Betriebe bei der Änderung in der Ausrichtung aufgrund der Corona-Krise. Projekte, die auf eine wesentliche Änderung im Unternehmen abzielen und dafür einen plausiblen Lösungsansatz aufzeigen. z.B. eine Neuausrichtung oder wesentliche Anpassung des Geschäftsmodells, die Erschließung neuer Kundenkreise, die Etablierung neuer Produkte und/oder Dienstleistungen oder die Eröffnung neuer Vertriebswege oder Märkte.
Wie hoch ist die Förderung?
Fördersumme: max. € 10.000,-
Förderquote: 60 %
Mindestprojektgröße: € 1.000,-
Für wen ist die Förderung bestimmt?
Ein-Personen-Unternehmen in Wien die vor dem 1.4.2020 gegründet wurden.
Förderstelle
Wirtschaftsagentur Wien
Einreichzeitraum
01.01.2022 bis 31.12.2022
Zusammenfassung:
Fördersumme: max. € 10.000,-
Förderquote: 60 %
Mindestprojektgröße: € 1.000,-
Förderwerber: Ein-Personen-Unternehmen, die vor dem 1.4.2020 gegründet wurden.
Was wird gefördert? Unterstützt Betriebe bei der Änderung in der Ausrichtung aufgrund der Corona-Krise. Projekte, die auf eine wesentliche Änderung im Unternehmen abzielen und dafür einen plausiblen Lösungsansatz aufzeigen.
Änderung Die Fördersumme wurde auf 10.000,-€ erhöht und die Förderstelle zahlt 60%. Also für alle die eine Änderung in Ihre Ausrichtung aufgrund der Corona Krise vorhaben, ist diese Förderung genau richtig.
Was wird gefördert? Start!Klar plus macht Unternehmen fit für Investorengespräche. Die Förderungsaktion hilft GründerInnen, sich professionell auf nationale und internationale Finanzierungsgespräche vorzubereiten.
Neu Ihr Betrieb ist in der Steiermark und Sie bereiten sich auf Investorengespräche vor dann ist diese Förderung für Sie vorgesehen. Sie bekommen bis zu 100.000,-€ bei 80% Förderquote.
Was wird gefördert? Mit dieser Förderung soll die Wettbewerbsfähigkeit burgenländischer Betriebe gestärkt werden. Es soll das Innovationspotenzial der Region weiter ausschöpft und die Forschungsquote erhöht werden.
Neu Sie kommen aus den Burgenland und wollen Ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Dann beantragen Sie bei der Wirtschaftsagentur Burgenland diesen Zuschuss. Fördersumme: bis € 300.000,- bei 15% bis max. 50% Förderquote,
Was wird gefördert? Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von E-Commerce-Projekten durch aktivierungspflichtige Neuinvestitionen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter
Verlängerung Der Einreichzeitraum wurde bis 31.03.2022 verlängert, also zögern Sie nicht mit der Beantragung und sparen Sie 20% von Ihrer Investition.
Was wird gefördert? Das Förderprogramm unterstützt Nahversorgungsunternehmen, um ihre Konkurrenzfähigkeit und Nahversorgungsfunktion langfristig zu sichern.
Verlängerung Einreichzeitraum bis 31.12.2023 verlängert. 10 % für Nahversorgungsmaßnahmen, 50 % für Digitalisierungsmaßnahmen
Was wird gefördert? Das Förderprogramm fördert Nahversorgungsunternehmen und Handwerksbetriebe, die neue Produkte oder Dienstleistungen entwickeln bzw. neue Technologien und Verfahren im Betrieb anwenden.
Verlängerung Einreichzeitraum bis 31.12.2023 verlängert. Förderquote: 50 % und Frauenbonus: € 2.000,-.
Fazit:
Förderungen sind wichtige Finanzierungsbestandteile bei Innovationsvorhaben. Informieren Sie sich vor einem Antrag genau über die Richtlinien und Ausschlussgründe. Sie ersparen sich viel Zeit und Nerven. Ein Förderantrag ist meistens viel Arbeit und erfordert nicht nur Wissen über das eigene Projekt, sondern auch über das Förderwesen. Lassen Sie sich aber nicht entmutigen und sehen Sie die Beantragung nicht als notwendiges Übel, sondern benutzen Sie Zeit gleich um Ihr Projekt gründlich zu planen. Bei gründlicher Auswahl der Förderung und guter Vorbereitung können Sie nicht nur viel Geld sparen, sondern gehören zu den innovativen Betrieben Österreichs.
Start!Klar plus macht Unternehmen fit für Investorengespräche. Die Förderungsaktion hilft GründerInnen, sich professionell auf nationale und internationale Finanzierungsgespräche vorzubereiten. Für Neugründer deren Start max. 5 Jahre zurückliegt. Grundvoraussetzungen: Umsetzungsfähigkeit, Wachstumspotential, Finanzierungsbedarf
Fördersumme: max. € 125.000,-
Förderquote: 80%
Mindestprojektgröße: 50.000
Förderwerber: StartUp bzw. Unternehmensgründung vor max. 5 Jahren
Förderleistung: Produkt-/Dienstleistungsentwicklungen, Digitalisierungsaufwendungen, Markteinführung, Marktanalysen, Beratungen und Coachings
Förderbare Kosten: Interne Personalkosten, Externe Beratungskosten, Investitions- und Sachkosten, Kosten für die Nutzung von F&E-Infrastruktur
Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von E-Commerce-Projekten durch aktivierungspflichtige Neuinvestitionen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter (z. B. Programmiertätigkeiten, [Cloud-]Softwarelizenzen, Dienstleistungsgesamtpakete, M-Commerce Optimierung), die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden.
Fördersumme: max. € 60.000,-
Mindestprojektgröße: € 3.000,-
Förderquote: 20 %
Förderwerber: KMU
Projektdauer: max. 1 Jahr
Förderleistung: Aufbau von professioneller Internetpräsenz, Online-Shops, Unterstützung bei E-Commerce-Geschäftsprozessen, IT-Security
Interne Personalkosten: Nein
Förderstelle: AWS
Bundesland: Österreich
Einreichung: Laufend
Einreichzeitraum: bis 31.03.2022 verlängert (nach Verfügbarkeit des Budgets)
Eine Förderung für regionale Unternehmen, die ihren Markt ausbauen wollen. Es werden Web-Auftritten, Web Videos, Suchmaschinenoptimierung und Social-Media-Kampagnen unterstützt. Die Maßnahmen sollen einerseits zur Stärkung der Wahrnehmung und Bekanntheit des Unternehmens dienen und andererseits den regionalen Kundenkreis erweitern.
Fördersumme: max. € 5.000,-
Mindestprojektgröße: € 3.000,-
Förderquote: 30 %
Förderwerber: Nahversorgungsbetriebe, Kleinstunternehmen in den Bereichen Handel, Gewerbe und Handwerk sowie Dienstleistungen
Förderleistung: Web-Auftritten, Web Videos, Suchmaschinenoptimierung und Social-Media-Kampagnen
Die Förderung für das Wachstum junger, innovativer Unternehmen mit Wachstumsambition. Das Unternehmen muss als innovatives Unternehmen eingestuft werden. Dies trifft zu, wenn das Unternehmen Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickelt, die neu sind oder verglichen mit den MitanbieterInnen eine wesentliche Verbesserung aufweisen. Darüber hinaus muss ein entsprechendes Wachstumspotenzial erkennbar sein. Es werden Beratungen und Investitionen gefördert.
Förderwerber: StartUp bzw. Unternehmensgründung vor max. 5 Jahren
Förderleistung: Beratung (z.B.: Innovation, Technologie, Marketing, Digitalisierung, Betriebswirtschaft, Recht) Investition: Geschäftsausstattung sowie Investitionen und laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsprozessen.
Mit der Förderungsaktion „Familien!Freundlich“ unterstützt die SFG Kleinst- und Kleinbetriebe dabei, sich für gute MitarbeiterInnen attraktiv zu machen. Gefördert werden Projekte zur Errichtung von Telearbeitsplätzen, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen. Förderungsfähig sind Investitionen in Hard- und Software am Heimarbeitsplatz sowie die Inbetriebnahme und die EDV-technischen Wartungen im ersten Jahr.
Fördersumme: max. € 50.000,- pro Unternehmen, max. 5.000,- je Telearbeitsplatz
Mindestprojektgröße: € 2.000,-
Förderquote: 70% (davon 40 % von SFG, 30% AK Steiermark)
Förderwerber: Kleinst- und Kleinbetriebe
Förderleistung: Errichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen für ArbeitnehmerInnen
Mit der Förderungsaktion „Ideen!Reich“ werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen unterstützt. Gefördert werden Demoanlagen, Beta-Versionen, Prototypen bzw. Produkt oder Dienstleistung. Im Modul „Ideen zünden“ erhalten Sie einen Förderungssatz von bis zu 40 Prozent bzw. eine maximale Förderungssumme von 60.000 Euro. Übrigens: Unternehmen mit Digitalisierungsprojekten erhalten einen Digitalisierungsbonus, der die Förderungswahrscheinlichkeit erhöht.
Fördersumme: max. € 150.000 ,-
Mindestprojektgröße: € 20.000,–
Förderquote: 40% (max. € 60.000,-)
Förderwerber: Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, Produktions- & Handwerksbetriebe,
Förderleistung: Demoanlagen, Beta-Versionen, Prototypen, Produkt bzw. Dienstleistung
Interne Personalkosten: Ja
De-minimis Förderung
Förderstelle: SFG
Bundesland: Steiermark
Einreichung: Cut-off-Modus (Die besten Ideen bis zum bestimmten Einreichdatum)
Das Förderprogramm unterstützt Nahversorgungsunternehmen, um ihre Konkurrenzfähigkeit und Nahversorgungsfunktion langfristig zu sichern. Dieses Förderprogramm unterstützt auch dabei, Digitalisierungsmaßnahmen (wie z. B. Onlineshop, online Ordersystem …) umzusetzen.
Mindestprojektgröße: € 5.000,-
Fördersumme: max. € 10.000,-
Förderquote: 10 % für Nahversorgungsmaßnahmen, 50 % für Digitalisierungsmaßnahmen
Förderwerber: Kleinstbetriebe mit unter 10 Beschäftigten sowie Gründerinnen und Gründer
Projektdauer: 2 Jahre
Förderleistung: Anlagen und Maschinen, bauliche Maßnahmen, Sach- und Materialkosten, immaterielle Anlagengüter, externe Dienstleistungen
Diese Förderung soll die verbinden von On- und Offline Handel fördern. Dabei zählen die Verbesserung von technischen Systemen, Bewerbung des Angebots, Suchmaschinenoptimierung, Aufbau neuer Verkaufskanäle, Optimierung bestehender Verkaufskanäle, Verbesserung der Logistik sowie Maßnahmen zur Internationalisierung.
Mindestprojektgröße: € 5.000,-
Fördersumme: € 20.000,-
Förderquote: 50%
Förderwerber: Kleinunternehmen aus dem Einzelhandel
Projektdauer: 1 Jahr
Interne Personalkosten: JA
Einreichung: Call
Einreichzeitraum: bis 30.04.2022
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